Wirtschaftsrecht

EU-Produktsicherheitsverordnung – Muster für die Erstellung einer Risikoanalyse

Re 10/2024, T+F 32/2024

Ab dem 13. Dezember 2024 gelten die Regelungen der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung. Diese verlangen von Herstellern von Verbraucherprodukten u. a. die Erstellung von Risikoanalysen und technischen Unterlagen. Der BVDM stellt Mitgliedsunternehmen der Verbände Druck und Medien ein Muster für eine solche Risikoanalyse zur Verfügung. Dieses Muster ergänzt den bereits veröffentlichten BVDM-Leitfaden „Europäische Produktsicherheitsverordnung“.

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Sascha Kirsten
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)