Wirtschaftsrecht

infoKompakt zu den neuen Pflichten aus der EU-Produktsicherheitsverordnung

Re 09/2024, T+F 28/2024

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die neue Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988, die erweiterte Pflichten für alle Wirtschaftsakteure im Bereich von Verbraucherprodukten enthält. Am 2. Dezember informiert der BVDM gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Carsten Schucht, Experte für Produktsicherheit, in einer infoKompakt-Veranstaltung umfassend und praxisnah über die auf Unternehmen zukommenden Pflichten wie z.B. die Risikoanalyse und die Erstellung von technischen Unterlagen.

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Sascha Kirsten
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)