Wirtschaftsrecht
Transfer personenbezogener Daten in die USA: Anwendungshinweise der Datenschutzkonferenz
Re 09/2023
Die Datenschutzkonferenz hat Anwendungshinweise zum Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, dem sog. Data Privacy Framework, veröffentlicht. Betrieben mit Datentransfers in die USA empfiehlt es sich, sich mit diesen – ggf. gemeinsam mit ihren Datenschutzbeauftragten – auseinanderzusetzen.
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Ansprechpartner
Sascha Kirsten
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)