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Update Entwaldungsfreie Druckprodukte – infoKompakt am 9. Oktober 2024

SP 28/2024, T+F 22/2024

Ende 2024 soll die EU-Entwaldungsverordnung in Kraft treten. Angesichts der unzureichenden Vorbereitung durch die EU-Kommission setzt sich der BVDM für eine Verschiebung ein, auch Bundesminister Özdemir hat sich entsprechend positioniert. Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie der Papierindustrie informiert der BVDM in einer Online-Veranstaltung über den Stand der Umsetzung der Verordnung.

Straße, die sich durch einen Wald schlängelt; aus der Vogelperspektive

Die EU-Verordnung 2023/1115 gegen Entwaldung (EU Deforestation Regulation - EUDR) soll die weltweite Abholzung von Wäldern bekämpfen. Ab dem 30. Dezember 2024 dürfen in der EU bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Dies betrifft unter anderem auch Produkte aus Holz, wie Papier und Pappe sowie Druckprodukte. Für kleine Unternehmen gilt eine etwas längere Übergangszeit bis 30. Juni 2025.

Betroffene Unternehmen müssen in einem europäischen Informationssystem Sorgfaltserklärungen hinterlegen, die bestätigen, dass die Rohstoffe und Erzeugnisse legal und ohne Waldschädigung produziert worden sind. Dabei sind Informationen über das Erzeugerland und die geografische Lage aller Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, zu sammeln und zu dokumentieren.

Weiterhin sind aber zahlreiche Fragen zur Umsetzung der Verordnung ungeklärt. Die für Juli 2024 angekündigten Leitfäden der EU-Kommission sowie die seit langem angekündigte Aktualisierung der FAQ-Liste stehen noch aus. Auch das Länder-Benchmarking, also die Einstufung von Regionen nach ihrem Entwaldungsrisiko, lässt weiter auf sich warten. Danach entscheidet sich, wie umfassend die Sorgfaltspflichten seitens der Unternehmen geprüft werden müssen.

Update zu den Aktivitäten der Verbände

Da noch viele Fragen zur rechtssicheren Umsetzung in den Unternehmen unbeantwortet sind und vor allem wesentliche technische Tools fehlen, haben sich die Verbände BVDM, BDZV, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, BVDA, MVFP und Pressegrosso am 19. August 2024 in einem gemeinsamen Brief an die
Bundesregierung und die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen gewandt, um noch einmal auf eine Verschiebung der Umsetzung der EUDR oder zumindest auf eine Aussetzung der Sanktionen hinzuwirken. Der Brief an den Bundeskanzler ist in der Anlage 1 beigefügt.

Nach dem Bundeswirtschaftsministerium hat nun auch das für die Umsetzung der EUDR zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf die anhaltende Kritik reagiert und die Verbände zu einem Gespräch am 18. September 2024 eingeladen.

Auch Intergraf, der europäische Dachverband der Druckindustrie, ist auf europäischer Ebene ebenfalls weiterhin aktiv und hat sich gemeinsam mit anderen Branchenverbänden anlässlich der Tagung des Rates der Landwirtschaftsminister für eine Verschiebung der EUDR eingesetzt, das gemeinsame Statement ist als Anlage 2 beigefügt.

Bundesminister Özdemir setzt sich für Verschiebung der EUDR ein

Wegen der stockenden Umsetzung in Brüssel setzt sich auch der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft für eine Verschiebung des Anwendungsstarts ein. Informationen zum Stand der Umsetzung sind auf der Internetseite des BMEL zu finden: https://www.bmel.de/DE/themen/wald/waelder-weltweit/entwaldungsfreie-Lieferketten-eu-vo.html.

infoKompakt „Entwaldungsfreie Druckprodukte“ am 9. Oktober 2024

Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie dem Verband DIE PAPIERINDUSTRIE informiert der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) in einer infoKompakt-Online-Veranstaltung am 9. Oktober 2024 von 14 bis 16 Uhr über die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung.

Dr. Andreas Schäfer gibt einen Überblick über die Verordnung und die aus Sicht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) daraus folgenden Verpflichtungen für Unternehmen der Druckindustrie sowie deren Zulieferern, Kunden und Auftraggebern.

Maximilian Küster (Referent Rohstoffe und Nachhaltigkeit beim Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e. V.) zeigt auf, wie nach derzeitigem Stand in der Praxis Informationen entlang der Lieferkette ausgetauscht werden können und welche Lösungen diskutiert werden.

Ferner besteht Gelegenheit, sich über den derzeitigen Umsetzungsstand auszutauschen und zu diskutieren.

Informationen zum infoKompakt „Entwaldungsfreie Druckprodukte“ sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des BVDM unter: bvdm-online.de//Entwaldungsfreie Druckprodukte.

Ansprechpartner

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Sascha Kirsten
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
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Gerald Walther
Berater Management & Controlling /
Nachhaltigkeit & Umwelt
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Maike Thielmann
Beraterin Management & Controlling