15.
Januar
2024

infoKompakt BImSchV 01/24

Mit infoKompakt gut informiert und bestens gerüstet

Die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmitte in Druckereien nach 31. BImSchV

Die Bekanntgabe der Novelle der 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung steht unmittelbar bevor. Damit werden insbesondere für Anlagen, die unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen, strengere Anforderungen für flüchtige organische Verbindungen (VOC) festgesetzt. Für genehmigungsbedürftige Anlagen wird zudem eine Überprüfungspflicht der bisher schon zu erstellenden Lösemittelbilanzen eingeführt. Künftig müssen diese Anlagen ihre Lösemittelbilanzen alle drei Jahre von einer zugelassenen Stelle oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überprüfen lassen. Für bestehende Anlagen muss dies erstmals drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen.

Grundsätzlich verpflichtet die 31. BImSchV Betreiber von Anlagen, die bestimmte Tätigkeiten mit organischen Lösemitteln durchführen, Maßnahmen zur Begrenzung der dabei entstehenden Emissionen an flüchtigen organischen Verbindungen zu treffen. Hierzu enthält die Verordnung verfahrensspezifische Emissionsbegrenzungen für diffuse und gefasste Abgase. Die Einhaltung ist der Überwachungsbehörde regelmäßig durch Messungen und Lösemittelbilanzen nachzuweisen. Alternativ kann sich der Betreiber im Rahmen eines verbindlichen Reduzierungsplans verpflichten, den Gehalt an flüchtigen organischen Lösemitteln so weit zu senken, dass eine mindestens gleichwertige Emissionsminderung wie bei Einhaltung der Grenzwerte erreicht wird.

infoKompakt „Neue Anforderungen für Druckereien nach 31. BImSchV“

Der bvdm informiert gemeinsam mit Experten – der Regierung von Oberbayern und dem Landesamt für Umwelt – über den aktuellen Stand der Novellierung der 31. BImSchV und welche Neuerungen sich daraus insbesondere für die Emissionsbegrenzungen ergeben. Ein besonderes Augenmerk wird beim infoKompakt auf die Erhöhung der Anforderungen an die Genauigkeit und Belastbarkeit von Lösemittelbilanzen gesetzt und welche Konsequenzen und Herausforderungen in den Betrieben der Druckindustrie zu erwarten sind.

Programm

15. Januar 2024
14:00 Uhr

Begrüßung und Einführung

Julia Rohmann vom Bundesverband Druck und Medien e.V. führt in die Thematik ein.

14:10 Uhr

Umsetzung der EU BVT-Schlussfolgerungen für Druckereien in Deutschland

Dr. Richard Schlachta gibt einen Überblick über die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben zu den Besten Verfügbaren Techniken zur Emissionsbegrenzung. Er konzentriert sich auf die für deutsche Druckereien zu erwartenden Neuerungen, die sich aus der 31. Bundesimmissionsschutzverordnung ergeben.

15:00 Uhr

Praktische Umsetzung der detaillierteren Anforderungen an Lösemittelbilanzen

Robert Behm zeigt die Konsequenzen und Herausforderungen auf, die aus den deutlich erhöhten Anforderungen an die Lösemittelbilanzen gestellt werden, welche Konsequenzen und Herausforderungen in der Praxis zu erwarten sind und wie in der Praxis die Informationen an die Überwachungsbehörde abgegeben werden sollen.

15:30 Uhr

Fragen und Antworten

Moderation: Julia Rohmann

Die Referenten

Dr. Richard Schlachta
Leiter des Sachgebiets Technischer Umweltschutz bei der Regierung von Oberbayern

Robert Behm  
Experte für Lösemittel und deren Umgang in der betrieblichen Praxis beim bayrischen Landesamt für Umwelt

Moderation: Julia Rohmann Bundesverband Druck und Medien

Termin

15. Januar 2024
14:00 - 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung infoKompakt "Neue Anforderungen für Druckereien nach 31. BImSchV" ist für Mitglieder kostenfrei. Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine Gebühr von 120 Euro zzgl. ges. MwSt. 

Hinweis für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung
Personenbezogene Daten können bei der Bild- und Tonübertragung sowie bei der Kommunikation über die Chat-Funktionen sichtbar sein.

Für die Bild- und Tonübertragung kommt ein Drittanbieter, nämlich Teams (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement) zum Einsatz.

Die Veranstaltung wird gegebenenfalls zum Zweck der medialen Pressearbeit sowie der Veröffentlichung auf Internetseiten und Social-Media-Kanälen des bvdm und seiner Mitgliedsverbände audiotechnisch und filmisch aufgenommen, ohne dass dabei jedoch die Teilnehmer und der Chat sichtbar werden. Mit ihrer Anmeldung erklären die Teilnehmenden hierzu ihr Einverständnis. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen widerrufen. Die Tonaufnahme Ihrer Person findet nicht statt, wenn Sie Ihr Mikrofon ausschalten und die Chat-Funktion nutzen. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

Einwahllink

Den Einwahllink erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenige Tage vor der Veranstaltung.

Ihre Ansprechpartnerin

infoKompakt: Neue Anforderungen für Druckereien nach 31. BImSchV

15. Januar 2024 | 14:00 bis 16:00 Uhr
Online 


Vielen Dank für Ihr Interesse.

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht  mehr verfügbar. 

 

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung infoKompakt "Neue Anforderungen für Druckereien nach 31. BImSchV" ist für Mitglieder kostenfrei. Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine Gebühr von 120 Euro zzgl. ges. MwSt. 

Den Einwahllink erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenige Tage vor der Veranstaltung.

Hinweis für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung
Personenbezogene Daten können bei der Bild- und Tonübertragung sowie bei der Kommunikation über die Chat-Funktionen sichtbar sein.

Für die Bild- und Tonübertragung kommt ein Drittanbieter, nämlich Teams (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement) zum Einsatz.

Die Veranstaltung wird gegebenenfalls zum Zweck der medialen Pressearbeit sowie der Veröffentlichung auf Internetseiten und Social-Media-Kanälen des bvdm und seiner Mitgliedsverbände audiotechnisch und filmisch aufgenommen, ohne dass dabei jedoch die Teilnehmer und der Chat sichtbar werden. Mit ihrer Anmeldung erklären die Teilnehmenden hierzu ihr Einverständnis. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen widerrufen. Die Tonaufnahme Ihrer Person findet nicht statt, wenn Sie Ihr Mikrofon ausschalten und die Chat-Funktion nutzen. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung