Event-Informationen
Green Claims – Mit Umweltaussagen richtig werben
Die EU-Kommission beabsichtigt durch zwei Richtlinien die Werbung mit Umweltaussagen zu regulieren. Im infoKompakt beleuchten wir zusammen mit der Wettbewerbszentrale, worauf Sie künftig bei der Werbung mit Umweltaussagen achten müssen und wie Sie sich für die kommenden Entwicklungen positionieren können.
Mit der von der EU am 06. März 2024 im Amtsblatt veröffentlichten Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, sollen europaweit einheitliche Standards für Informationspflichten und Nachweispflichten für umweltbezogene Werbung geschaffen werden. Daneben gibt es einen Entwurf zu einer weiteren Richtlinie: der Green Claims Richtlinie, die erst nach der Europawahl weiterverhandelt wird. Dieser sieht eine deutliche Verschärfung der Regelungen und Sanktionsinstrumente gegenüber dem geltenden Recht vor. So sollen Unternehmen künftig Konformitätsverfahren durchlaufen, bevor sie mit Aussagen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „klimaneutral“ werben dürfen. Offene Fragen gibt es auch bei der Werbung mit Umweltzeichen, für die neue Anforderungen eingeführt werden sollen. Klar ist aber schon jetzt, dass Unternehmen die neuen Anforderungen bei der Planung ihrer zukünftigen Produkt- und Werbestrategie rechtzeitig berücksichtigen müssen. Denn bei Verstößen drohen unter anderem empfindliche Bußgelder und die Abschöpfung des mit den beworbenen Produkten erzielten Handelsumsatzes.
infoKompakt: Green Claims – Mit Umweltaussagen richtig werben
Der BVDM informiert gemeinsam mit einem Rechtsexperten der Wettbewerbszentrale über den aktuellen sowie künftigen Stand der Regulierung und darüber, welche praktischen Anforderungen sich daraus insbesondere für die Werbung mit Umweltaussagen ergeben.
Programm
Begrüßung und Einführung und Moderation
Julia Rohmann und Anna Lutz vom Bundesverband Druck und Medien
Neue Vorgaben für die Umweltwerbung
Alexander Strobel gibt einen Überblick über den aktuellen Stand des Wettbewerbsrechts und der Rechtsprechung bezogen auf die sog. „Green Claims“. Zusätzlich wird er auf die zu erwartenden Rechtsänderungen eingehen, die mit den beiden europäischen Richtlinien zur umweltbezogenen Werbung auf Werbende zukommen.
Do’s and Dont’s – Bedeutung für die Druckindustrie
Anna Lutz und Julia Rohmann geben einen Überblick über die Konsequenzen und Herausforderungen die damit einhergehen. Insbesondere welche Aussagen und Siegel noch erlaubt sein werden und wie eine glaubwürdige Kommunikation in der grafischen Industrie aussehen kann.
Fragen und Antworten
Die Referenten
Alexander Strobel
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei der Wettbewerbszentrale – Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Anna Lutz
Referentin für Wirtschaftsrecht beim Bundesverband Druck und Medien
Julia Rohmann
Referentin für Umweltschutz beim Bundesverband Druck und Medien